Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Wie bekomme ich einen Benutzerausweis?

Für Studierende, Mitarbeiter/Bedienstete der FAU und Mitglieder der Graduiertenschule ist die freigeschaltete FAUcard der Bibliotheksausweis.
Die Freischaltung führen Sie bitte im IdM-Portal durch.

Wenn Sie grundsätzlich dem wissenschaftlichen Personal der FAU angehören, aber keine FAUcard erhalten haben, liegt es vermutlich daran, dass kein klassisches Beschäftigungsverhältnis mit der FAU vorliegt. Sie können in solchen Fällen aber gerne einen UB-Benutzerausweis bekommen.

Nähere Informationen zur FAUcard finden Sie auch auf den FAQ-Seiten zur FAUcard.

Externe Bibliotheksbenutzer und Schüler (ab 16 Jahre) benötigen einen Benutzerausweis der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg.

Den Benutzerausweis erhalten Sie an folgenden Ausleihstellen der Universitätsbibliothek:
  • Hauptbibliothek Erlangen, Schuhstraße 1a, 91052 Erlangen (Öffnungszeiten)
  • Technisch-Naturwissenschaftliche Zweigbibliothek, Erwin-Rommel-Straße 60, 91058 Erlangen (Öffnungszeiten)
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Zweigbibliothek, Lange Gasse 20, 90403 Nürnberg (Öffnungszeiten)
  • Erziehungswissenschaftliche Zweigbibliothek, Regensburger Str. 160, 90478 Nürnberg (Öffnungszeiten)
Sie müssen dazu nur Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Minderjährige Bibliotheksbenutzer müssen bei der Anmeldung zusätzlich die von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte "Einwilligungserklärung der Eltern für minderjährige externe Bibliotheksnutzer" vorlegen.

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Benutzerausweis erkennen Sie die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) an.

Falls Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind, benötigen wir Ihren Pass mit der Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.

Wie lange gilt der Benutzerausweis?

Studierende der Friedrich-Alexander-Universität (FAU)
Ihre FAUcard begleitet Sie das ganze Studium. Die Gültigkeit ist auf einem Thermofeld aufgedruckt und kann nach erfolgreicher Rückmeldung jedes Semester an speziellen Validierungsautomaten aktualisiert werden.
Nach der Exmatrikulation erlischt die Gültigkeit Ihrer FAUcard. Falls Sie die Bibliothek weiter nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an eine der Ausleihstellen der Universitätsbibliothek.

Mitarbeiter/Bedienstete der FAU
Die Gültigkeit der ausgehändigten FAUcard bemisst sich nach der Befristung des Arbeitsvertrags:
- Wenn Sie befristet beschäftigt sind, gilt die FAUcard bis zum Ende Ihres Arbeitsvertrages.
- Unbefristet Beschäftigte erhalten die FAUcard in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Auf dem Thermofeld der FAUcard wird aber nur eine max. 5-jährige Gültigkeit aufgedruckt. Diese kann aber bei einem fortwährenden Beschäftigungsverhältnis jederzeit an den Validierungsautomaten verlängert werden.
Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erlischt die Gültigkeit Ihrer FAUcard. Falls Sie die Bibliothek weiter nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an eine der Ausleihstellen der Universitätsbibliothek.

Nicht-Universitätsangehörige
Ihr Benutzerausweis gilt ein Jahr. Sie können ihn jeweils für ein weiteres Jahr verlängern lassen.

Für alle Nichtstudierenden gilt:
Wenn Sie drei Jahre lang nichts aus der UB ausleihen, werden Ihre Benutzerdaten von uns automatisch gelöscht.

Wie lauten meine Benutzernummer und mein Kennwort?

Die Benutzernummer ist eine 11-stellige Zahl. Sie finden die Benutzernummer auf Ihrer FAUcard bzw. Ihrer Benutzerkarte beginnend mit 028 ... oder 056 ...

Das Kennwort ist voreingestellt auf Tag, Monat und Jahr Ihres Geburtstags, z.B. 170582. Dieses ist ein Identifikationsmerkmal, welches Ihre persönlichen Daten vor unberechtigtem Zugriff schützen soll.

Wir empfehlen Ihnen, das Kennwort regelmäßig zu ändern; es muß mindestens 4 und darf höchstens 12 Zeichen haben. Bitte verwenden Sie dabei nur Buchstaben und Zahlen, wobei Groß- und Kleinschreibung unterschieden wird.
Vermeiden Sie nach Möglichkeit Umlaute und Sonderzeichen.
Bitte ändern Sie dieses Kennwort im OPACplus über die Funktion mein Konto - meine Benutzerdaten - Kennwort ändern in ein persönliches Kennwort.

Was mache ich, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?

Wenn Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie sich bei der Anmeldung in OPACplus über die Schaltfläche "Kennwort vergessen" ein neues Kennwort zusenden lassen.

Sie erhalten daraufhin per Mail ein neues Kennwort zugeteilt. Bitte beachten Sie: Standardmäßig ist nur Ihre studentische Mailadresse in unseren Benutzerdaten vermerkt. Wenn Sie eine 2. private Mailadresse aufnehmen möchten, tragen Sie diese bitte in Ihren Benutzerdaten im OPAC ein.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Benutzerausweis verloren habe?

Falls Sie Ihre FAUcard verloren haben, erfolgt die Ersatzkartenausstellung durch die Studentenkanzlei. Beantragen Sie bitte vorher eine Ersatzkarte online über das IdM-Portal.

Für alle anderen Benutzer gilt: Falls Sie Ihren Benutzerausweis verloren haben, melden Sie den Verlust bitte umgehend an einer unserer Ausleihstellen, damit Missbrauch durch Dritte möglichst vermieden werden kann. Wir entsperren Ihr Benutzerkonto jederzeit, wenn Sie Ihren Ausweis wieder gefunden haben.

Gegen eine Gebühr von 3,00 Euro stellen wir Ihnen bei Bedarf einen Ersatzausweis aus.

Wo melde ich meine neue Adresse?

Wenn Sie Studierender an der FAU sind und eine FAUcard besitzen, nehmen Sie die Adressänderung über Mein Campus vor. Als Bediensteter an der FAU und Besitzer einer FAUcard melden Sie Ihre neue Adresse Ihrer Personalstelle.

Bitte beachten Sie: Standardmäßig ist nur Ihre studentische bzw. dienstliche Mailadresse in unseren Benutzerdaten vermerkt. Wenn Sie eine 2. private Mailadresse aufnehmen möchten, tragen Sie diese bitte in Ihren Benutzerdaten im OPAC ein.

Wenn Sie kein Universitätsangehöriger sind bzw. keine FAUcard besitzen, teilen Sie uns bitte jede Adressänderung unverzüglich mit. Wenden Sie sich dazu an eine unserer Ausleihstellen oder schicken Sie uns eine Nachricht über das Formular unserer E-Mail-Auskunft Fragen Sie uns!

Wieviele Medien darf ich ausleihen?

Angehörige der Universität (wissenschaftliches Personal, Studierende und Mitarbeiter) können maximal 100 Medien gleichzeitig entleihen.
Für externe Benutzer ist die maximale Anzahl der Ausleihen auf 50 Medien gleichzeitig begrenzt.

Wie lange darf ich Medien ausleihen?

  • Die ausleihbaren Bestände (H.., P.., T.., W..) sind meistens für vier Wochen ausleihbar. Für bestimmte Medientypen (z.B. Zeitschriften), Standorte (z.B. Lesesaalbestände) oder bei mehrfach vorgemerkten Büchern gelten allerdings kürzere Leihfristen.
  • Die Teilbibliotheksbestände (01.. - 15..) sind meistens nicht oder nur eingeschränkt verleihbar.

Einzelheiten finden Sie bei den jeweiligen Treffern im OPACplus unter "Standort" und unter Startseite - Standorte.

Wie kann ich mein Benutzerkonto einsehen?

Ansicht im OPACplus Sie können Ihre Ausleihen, Bestellungen und Vormerkungen jederzeit in Ihrem persönlichen Konto einsehen. Bitte klicken Sie dazu nach der Einwahl im OPACplus auf Konto bzw. Mein Konto.

Mittels der einzelnen Registerkarten haben Sie dann die Möglichkeit, Ihr gewünschtes Unterkonto auszuwählen.

Bitte klicken Sie auf das nebenstehende Bild, um es größer anzeigen zu lassen.

Wie kann ich die Leihfristen meiner entliehenen Medien verlängern?

Ansicht im OPACplus Sie können Ihre Medien frühestens 14 Tage vor Ablauf der Leihfrist online verlängern. Bitte rufen Sie dazu Ihr Konto, Unterkonto Ausleihen im OPACplus auf.
Im Ausleihkonto haben Sie nun 2 Möglichkeiten:
  • Sie können das gesamte Konto über den Link "(Konto) verlängern" verlängern lassen. Eventuelle Ablehnungen werden Ihnen sofort angezeigt.
  • Sie können auch gezielt nur einzelne Medien verlängern, indem Sie auf den grünen Hinweistext klicken.

Bitte beachten Sie: Verlängerungen werden immer unter Vorbehalt durchgeführt. Sollte also während der Verlängerungsfrist ein anderer Benutzer eines Ihrer Medien vormerken, kann die Leihfrist verkürzt werden. In diesem Fall werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt.

Bitte klicken Sie auf das nebenstehende Bild, um es größer anzeigen zu lassen.

Was passiert, wenn ich die Leihfrist überziehe?

Vor Ablauf der Leihfrist erinnern wir Sie unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe Ihrer entliehenen Medien. Bitte prüfen Sie dennoch immer regelmäßig Ihr persönliches Konto im OPACplus. Dort finden Sie auch den aktuellen und verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen.

Bitte beachten Sie: Standardmäßig ist nur Ihre studentische Mailadresse in unseren Benutzerdaten vermerkt. Wenn Sie eine 2. private Mailadresse aufnehmen möchten, tragen Sie diese bitte in Ihren Benutzerdaten im OPAC ein.

Kostenpflichtes Mahnverfahren
Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe vergessen, sind wir verpflichtet, gebührenpflichtig zu mahnen. Die Höhe der Mahngebühren ist im Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz geregelt. Bitte geben Sie nach Erhalt der kostenpflichtigen Aufforderung die rückgeforderten Medien umgehend zurück. Sie riskieren sonst eine weitere Stufe des Mahnverfahrens, welche zusätzliche Kosten verursacht.
Mahngebühren überweisen Sie auf das angegebene Konto der Staatsoberkasse; Barzahlungen sind nur noch in der Zahlstelle der Hauptbibliothek möglich.
Kontakt: Zahlstelle, Telefon 09131-85-23955

Rückforderungsverfahren
Bei wissenschaftlichem Personal der FAU beginnt nach Ablauf der Leihfrist ein Rückforderungsverfahren. Werden Medien von Ihnen nicht zurückgegeben, wird die kostenpflichtige Wiederbeschaffung der Literatur eingeleitet.

Wie kann ich entliehene Medien vormerken?

Sollten Sie Literatur benötigen, die von anderen Bibliotheksbenutzern entliehen ist, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, das Medium über OPACplus online vorzumerken.
  • Wählen Sie vorab unbedingt zuerst den gewünschten Abholort aus.
  • Suchen Sie anschließend im OPACplus den gewünschten Titel.
  • Klicken Sie den gewünschten Titel an und Sie sehen die Vollanzeige. Hier erhalten Sie auch einen Überblick über evtl. vorhandene Mehrfachexemplare.
  • Klicken Sie anschließend auf "BESTELLUNG/VERFÜGBARKEIT"; das Medium wird nach Eingabe Ihrer Benutzernummer und Ihres Kennworts sofort für Sie vorgemerkt.
  • Ist das Medium in mehreren Exemplaren vorhanden, erhalten Sie das schon am längsten entliehene.
  • Falls Ihre Vormerkung nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich abgearbeitet werden kann, wird sie automatisch gelöscht - ein hiervon abweichendes Löschdatum können Sie über den Kalender eingeben.
Sobald ein Medium vorgemerkt wurde, ist eine Verlängerung der Leihfrist für den derzeitigen Entleiher nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass das angezeigte voraussichtliche Leihfristende nicht verbindlich ist. Die tatsächliche Bereitstellung hängt u.a. von der fristgerechten Rückgabe des Mediums und der Anzahl der bereits erfolgten Vormerkungen ab. Eine Übersicht Ihrer derzeit vorgemerkten Medien können Sie online in Ihrem Benutzerkonto unter "Vormerkungen" abfragen. Dort erfahren Sie auch den aktuellen Status Ihrer Vormerkung.
Wir benachrichtigen Sie per E-Mail oder schriftlich, wenn das vorgemerkte Medium für Sie zur Abholung (ca. 1 Woche) bereit liegt.

Bitte beachten Sie: Standardmäßig ist nur Ihre studentische Mailadresse in unseren Benutzerdaten vermerkt. Wenn Sie eine 2. private Mailadresse aufnehmen möchten, tragen Sie diese bitte in Ihren Benutzerdaten im OPAC ein.

Wie kann ich Medien aus dem Magazin oder aus anderen Zweigstellen bestellen?

Bei der Einwahl in den OPACplus legen Sie zunächst die Zweigstelle fest, in der Sie die bestellten Medien abholen möchten.
Sie können nur Medien bestellen, die in einer der vier zentralen Bibliotheken (Hauptbibliothek, Technisch-Naturwissenschaftliche Zweigbibliothek, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Zweigbibliothek, Erziehungswissenschaftliche Zweigbibliothek) als "bestellbar" gekennzeichnet sind.
Sie müssen sich dazu im OPACplus mit Benutzernummer und Kennwort anmelden.

Weitere Informationen zum Leihverkehr zwischen den Zweigstellen finden Sie unter Unser Service - Leihverkehr zwischen den Zweigstellen der UB.

Wie lange liegen bestellte Medien für mich bereit?

Bestellte Medien (auch Fernleihen) liegen ca. eine Woche lang für Sie zur Abholung bereit.

Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?

Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher oder Beilagen sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet. Bitte melden Sie sich umgehend bei der betreffenden Ausleihstelle. Diese entscheidet dann, in welcher Form Sie Ersatz leisten müssen. Damit ersparen Sie sich ein Mahnverfahren und eine mögliche Sperrung Ihrer Ausleihberechtigung.